Einzelpersonen | 80 Euro |
Rentner und Pensionäre | 40 Euro |
Schüler, Auszubildende, Studenten und Erwerbslose | 15 Euro |
gemeinnützige Vereine | 80 Euro |
juristische Personen (mit bis zu 11 Mitarbeitern) | 300 Euro |
juristische Personen (mit mehr als 11 Mitarbeiter) | 600 Euro |
Fördermitglieder (Einzelpersonen) | 600 Euro |
Fördermitglieder (juristische Personen) | 3.000 Euro |
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum einen niedrigeren Jahresbeitrag festsetzen.
Der Beitrag ist jährlich bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres, bei Eintritt im Laufe des Jahres spätestens bis vier Wochen nach Zugang des Aufnahmebeschlusses zu zahlen.
Bei einem Aufnahmebeschluss nach dem 30. September des betreffenden Jahres ist für das laufende Jahr nur die Hälfte des festgelegten Beitrages zu entrichten.